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18.05.2012 - www.kgg-ubg.at

Standardbürgschaft

(Kurzfassung der Bürgschaftsbestimmungen)

 

Förderzielsetzung

Bürgschaftsübernahme für Kredite österreichischer Kreditinstitute zur Finanzierung von

  • materiellen und immateriellen Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Haftungsrahmen/Bankgarantien

 

Bürgschaftswerber (Kreditnehmer)

Unternehmen der klein- und mittelständischen gewerblichen Wirtschaft (KMU), die Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind

Voraussetzungen für die Bürgschaftsübernahme:

  • Vorliegen der erforderlichen Gewerbeberechtigung und Projektbewilligungen
  • geordnete sonstige rechtliche und persönliche Verhältnisse (Unternehmensinhaber)
  • hinreichend positive wirtschaftliche Kreditfähigkeit

 

Bürgschaftsart und -umfang

Ausfallsbürgschaft gemäß § 1356 ABGB bis zu 80 % für Kredite

ab Untergrenze:   € 25.000,--
bis Obergrenze:   € 1.000.000,-- (ggf. Teilbetrag von höheren/mehreren Krediten)
davon je max.:  

€ 1.000.000,--

€ 1.000.000,--

€ 500.000,--

€ 250.000,--

 

 für Investitionskredite (materielle Investitionen)

 für Haftungskredite im Zusammenhang mit Investitionen

 für Betriebsmittel- und sonstige Haftungskredite   

 für Kredite im Zusammenhang mit immateriellen Investitionen

 

 
Nicht verbürgbar sind:

Umschuldungskredite und bestehende Kredite, außer bei Betriebsübernahmen ,

davon ausgenommen und somit möglich ist eine Bürgschaftsübernahme für Prolongation eines Betriebsmittelkredites, der mind. 3 Jahre besteht 

 

Bürgschafts- und Kreditkonditionen

  • Bürgschaftslaufzeit:
    • maximal 15 Jahre
    • für Betriebsmittelkredite: 5 Jahre mit stufenweisen Rahmeneinschränkungen ab dem 4. Jahr
  • Bürgschaftskosten:
    Einmalige Bearbeitungsgebühr: 1,0 % des verbürgten Kreditteiles (mindestens € 500,-- )
    Bürgschaftsprovision:
    • bei Abstattungskrediten: 0,80 % p.a. des jew. per 31.12. verbürgten Kreditteiles
    • bei Kontokorrent- und Haftungskrediten: 1,0 % p.a. des jew. per 31.12. verbürgten Kreditteiles
  • Kreditzinssatz:
    Banküblich bzw. entsprechend geregelten Förderaktionen
  • Kreditsicherheiten:
    Der Kredit ist durch den Kreditnehmer soweit wie möglich zu besichern

 

Verfahren

  • Antragstellung
    Die Antragstellung erfolgt durch das Kreditinstitut.
  • Abwicklung
    Nach Überprüfung der formalen und materiellen Voraussetzungen entscheidet im Regelfall die Geschäftsführung über den Antrag, in besonderen Fällen der Bewilligungsbeirat der Gesellschaft. Bei positiver Entscheidung erhält das Kreditinstitut ein Bürgschaftsanbot mit den einzelnen Bedingungen. Der Bürgschaftsvertrag wird durch die Annahmeerklärung des Kreditinstitutes abgeschlossen.
  • Rechtsanspruch
    Ein Rechtsanspruch auf die Bürgschaftsübernahme besteht nicht.

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