Standardbürgschaft
(Kurzfassung der Bürgschaftsbestimmungen)
Förderzielsetzung
Bürgschaftsübernahme für Kredite österreichischer Kreditinstitute zur Finanzierung von
- materiellen und immateriellen Investitionen
- Betriebsmittel
- Haftungsrahmen/Bankgarantien
Bürgschaftswerber (Kreditnehmer)
Unternehmen der klein- und mittelständischen gewerblichen Wirtschaft (KMU), die Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind
Voraussetzungen für die Bürgschaftsübernahme:
- Vorliegen der erforderlichen Gewerbeberechtigung und Projektbewilligungen
- geordnete sonstige rechtliche und persönliche Verhältnisse (Unternehmensinhaber)
- hinreichend positive wirtschaftliche Kreditfähigkeit
Bürgschaftsart und -umfang
Ausfallsbürgschaft gemäß § 1356 ABGB bis zu 80 % für Kredite
| ab Untergrenze: |
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€ 25.000,-- |
| bis Obergrenze: |
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€ 1.000.000,-- (ggf. Teilbetrag von höheren/mehreren Krediten) |
| davon je max.: |
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€ 1.000.000,--
€ 1.000.000,--
€ 500.000,--
€ 250.000,--
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für Investitionskredite (materielle Investitionen)
für Haftungskredite im Zusammenhang mit Investitionen
für Betriebsmittel- und sonstige Haftungskredite
für Kredite im Zusammenhang mit immateriellen Investitionen
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Nicht verbürgbar sind:
Umschuldungskredite und bestehende Kredite, außer bei Betriebsübernahmen ,
davon ausgenommen und somit möglich ist eine Bürgschaftsübernahme für Prolongation eines Betriebsmittelkredites, der mind. 3 Jahre besteht
Bürgschafts- und Kreditkonditionen
- Bürgschaftslaufzeit:
- maximal 15 Jahre
- für Betriebsmittelkredite: 5 Jahre mit stufenweisen Rahmeneinschränkungen ab dem 4. Jahr
- Bürgschaftskosten:
Einmalige Bearbeitungsgebühr: 1,0 % des verbürgten Kreditteiles (mindestens € 500,-- )
Bürgschaftsprovision:
- bei Abstattungskrediten: 0,80 % p.a. des jew. per 31.12. verbürgten Kreditteiles
- bei Kontokorrent- und Haftungskrediten: 1,0 % p.a. des jew. per 31.12. verbürgten Kreditteiles
- Kreditzinssatz:
Banküblich bzw. entsprechend geregelten Förderaktionen
- Kreditsicherheiten:
Der Kredit ist durch den Kreditnehmer soweit wie möglich zu besichern
Verfahren
- Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch das Kreditinstitut.
- Abwicklung
Nach Überprüfung der formalen und materiellen Voraussetzungen entscheidet im Regelfall die Geschäftsführung über den Antrag, in besonderen Fällen der Bewilligungsbeirat der Gesellschaft. Bei positiver Entscheidung erhält das Kreditinstitut ein Bürgschaftsanbot mit den einzelnen Bedingungen. Der Bürgschaftsvertrag wird durch die Annahmeerklärung des Kreditinstitutes abgeschlossen.
- Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf die Bürgschaftsübernahme besteht nicht.
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