Eigenkapitalgarantie
(Kurzfassung der Richtlinien f. EK-Garantien)
Förderzielsetzung:
Stärkung der Eigenkapitalausstattung von kleinen und mittleren Unternehmen durch Übernahme von Ausfallsbürgschaften für Beteiligungen und Eigenkapitaleinlagen, die private Dritte und Mitarbeiter tätigen
Förderungswerber:
a) als Auftraggeber: kleine bis mittlere Unternehmen
b) als bankgarantiebegünstigte Kapitalgeber:
- Privatpersonen, die am Unternehmen nicht beteiligt sind (z.B. Mitarbeiter)
- Privatpersonen (Gesellschafter), deren Unternehmensbeteiligung nicht über 25 % liegt
ausgeschlossen sind:
- der/die Unternehmensinhaber
- Mehrheitsgesellschafter
- handelsrechtliche Geschäftsführer
- verdeckte Mitteleinbringung
Garantiepromesse:
Steht der Kapitalgeber noch nicht fest, kann eine Garantiepromesse ausgestellt werden. Damit wird die Suche nach einem Kapitalgeber deutlich erleichtert. Ist dieser gefunden, wird die Promesse in ein Bürgschaftsanbot umgewandelt.
Garantierbare Kapitaleinlagen:
- Übernahme von Gesellschaftsanteilen bis max. 50 %
- Kommanditeinlagen
- typisch/atypisch stille Beteiligungen
- partiarische bzw. nachrangige Darlehen
Bürgschaftsumfang und -laufzeit:
| Garantiequote: | max. 80 % der jeweils aushaftenden Einlage | |
| Mindesteinlage: | € 20.000,-- | |
| Maximaleinlage: |
€ 75.000,-- pro Kapitalgeber |
|
|
€ 225.000,-- pro Unternehmen |
max. 10 Jahre, davon 6,5 Jahre tilgungsfrei
- Bürgschaftskosten:
Einmalige Bearbeitungsgebühr: 1,0 % des jew. per 31.12. verbürgten Kreditteiles (mindestens € 300,-- )
Bürgschaftsprovision: 1 % p.a. des jew. per 31.12. verbürgten Kreditteiles - Haftungsprovision für Bankgarantie:
max. 0,5 % p.a. - Kreditsicherheiten:
keine
Verfahren
- Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt durch das Kreditinstitut.
- Abwicklung
Nach Überprüfung der formalen und materiellen Voraussetzungen entscheidet im Regelfall die Geschäftsführung über den Antrag, in besonderen Fällen der Bewilligungsbeirat der Gesellschaft. Bei positiver Entscheidung erhält das Kreditinstitut ein Bürgschaftsanbot mit den einzelnen Bedingungen. Der Bürgschaftsvertrag wird durch die Annahmeerklärung des Kreditinstitutes abgeschlossen. - Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf die Bürgschaftsübernahme besteht nicht.






