OÖ. Gründerfonds
(Kurzfassung der Richtlinien)
Förderzielsetzung:
Erleichterung der Eigenkapitalaufbringung für Unternehmensgründungen und -übernahmen
Förderungswerber (Beteiligungsnehmer):
Gründer und Übernehmer von kleinen Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind bzw. werden.
Förderungsvoraussetzungen:
- Aufgabe der bisherigen unselbständigen Tätigkeit
- keine wirtschaftliche Selbständigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre
-
schriftliches Unternehmenskonzept
- Antragstellung innerhalb von 3 Jahren ab Unternehmensgründung bzw. -übernahme
- 30 % der angestrebten Beteiligung muss aus echtem Eigenkapital aufgebracht werden
Förderungsart und -umfang:
- Beteiligung der UBG als echter stiller Gesellschafter mit einer Einlage zwischen € 20.000,-- und € 75.000,-- (derzeit Obergrenze € 50.000, abhängig von der Anzahl der neu geschaffenen bzw. erhaltenen Arbeitsplätze)
- Bei Bedarf Gewährung eines zinsbegünstigten Kredites seitens der Hausbank in gleicher Höhe, wobei die Bürgschaftskosten für die ersten drei Jahre der OÖ. Gründerfonds trägt
Kosten/Beteiligungsentgelte:
- Einmalige Kosten:
Pauschale Bearbeitungsgebühr an die UBG in Höhe von 1 % der Beteiligung, mind. € 360,-- zuzügl. Ust
- Während der Beteiligungsdauer:
- jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von € 75,--
- Gewinnanteil ab dem 4. Jahr:
- entsprechend der Relation des Beteiligungskapital zum urspr. Eigenkapital, max. jedoch
3-Monats-Euribor + 5 %-Punkte der aushaftenden Beteiligung
- bei Vertragsänderungen: pauschales Bearbeitungsengelt von € 75,--
- bei verspäteter Vorlage von Unterlagen: pauschales Bearbeitungsengelt von € 25,--
- Kreditzinssatz:
jeweiliger aws-Verfahrenszinssatz nach dem KMU-Fördergesetz
Dauer der Beteiligung:
- Laufzeit individuell zu vereinbaren
- mindestens 5 Jahre, höchstens 10 Jahre
- stufenweise Abschichtung spätestens in der 2. Laufzeithälfte
Verfahren:
Die Antragstellung bei der Oberösterreichischen Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H.
erfolgt durch das Kreditinstitut.






