OÖ. Gründerfonds

(Kurzfassung der Richtlinien)

 

Förderzielsetzung:

Erleichterung der Eigenkapitalaufbringung für Unternehmensgründungen und -übernahmen

 

Förderungswerber (Beteiligungsnehmer):

Gründer und Übernehmer von kleinen Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind bzw. werden.

 

Förderungsvoraussetzungen:

  • Aufgabe der bisherigen unselbständigen Tätigkeit
  • keine wirtschaftliche Selbständigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre
  • schriftliches Unternehmenskonzept
  • Antragstellung innerhalb von 3 Jahren ab Unternehmensgründung bzw. -übernahme
  • 30 % der angestrebten Beteiligung muss aus echtem Eigenkapital aufgebracht werden

 

Förderungsart und -umfang:

  • Beteiligung der UBG als echter stiller Gesellschafter mit einer Einlage zwischen € 20.000,-- und € 75.000,-- (derzeit Obergrenze € 50.000, abhängig von der Anzahl der neu geschaffenen bzw. erhaltenen Arbeitsplätze)
  • Bei Bedarf Gewährung eines zinsbegünstigten Kredites seitens der Hausbank in gleicher Höhe, wobei die Bürgschaftskosten für die ersten drei Jahre der OÖ. Gründerfonds trägt

 

Kosten/Beteiligungsentgelte:

  • Einmalige Kosten:
    Pauschale Bearbeitungsgebühr an die UBG in Höhe von 1 % der Beteiligung, mind. € 360,-- zuzügl. Ust
  • Während der Beteiligungsdauer:
    • jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von € 75,--
    • Gewinnanteil ab dem 4. Jahr:
    • entsprechend der Relation des Beteiligungskapital zum urspr. Eigenkapital, max. jedoch

         3-Monats-Euribor + 5 %-Punkte der aushaftenden Beteiligung

    • bei Vertragsänderungen: pauschales Bearbeitungsengelt von € 75,--
    • bei verspäteter Vorlage von Unterlagen: pauschales Bearbeitungsengelt von € 25,--
  • Kreditzinssatz:
    jeweiliger aws-Verfahrenszinssatz nach dem KMU-Fördergesetz

 

Dauer der Beteiligung:

  • Laufzeit individuell zu vereinbaren
  • mindestens 5 Jahre, höchstens 10 Jahre
  • stufenweise Abschichtung spätestens in der 2. Laufzeithälfte

 

Verfahren:

Die Antragstellung bei der Oberösterreichischen Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H.

erfolgt durch das Kreditinstitut.