OÖ. Gründerfonds
(Kurzfassung der Richtlinien)
Förderzielsetzung:
Erleichterung der Eigenkapitalaufbringung für Unternehmensgründungen und -übernahmen
Förderungswerber (Beteiligungsnehmer):
Gründer und Übernehmer von kleinen Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind bzw. werden.
Förderungsvoraussetzungen:
Förderungsart und -umfang:
- Beteiligung der UBG als echter stiller Gesellschafter mit einer Einlage zwischen € 20.000,-- und € 75.000,-- (derzeit Obergrenze € 50.000, abhängig von der Anzahl der neu geschaffenen bzw. erhaltenen Arbeitsplätze)
- Bei Bedarf Gewährung eines zinsbegünstigten Kredites seitens der Hausbank in gleicher Höhe, wobei die Bürgschaftskosten für die ersten drei Jahre der OÖ. Gründerfonds trägt
Kosten/Beteiligungsentgelte:
Dauer der Beteiligung:
- Laufzeit individuell zu vereinbaren
- mindestens 5 Jahre, höchstens 10 Jahre
- stufenweise Abschichtung spätestens in der 2. Laufzeithälfte
Verfahren:
Die Antragstellung bei der Oberösterreichischen Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H.
erfolgt durch das Kreditinstitut.