Standardbeteiligungen

(Kurzfassung der Richtlinien)

 

Beteiligungsnehmer

  • kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

 

Voraussetzungen

  • fachliche und kaufmännische Qualifikation der Unternehmensführung
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

 

Ausgeschlossen sind

  • Sanierungsfinanzierungen
  • Unternehmen mit ungünstiger Kapitalstruktur durch ungerechtfertigte Kapitalentnahmen oder Kapitalausschüttungen 

 

Zweck und Zweckbindung

Eine Beteiligung der UBG optimiert das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital und festigt das Unternehmen langfristig.

 

Zweckgebunden für

  • wesentliche Strukturverbesserungen
  • innovative Entwicklungen
  • Betriebsgründungen und -übernahmen
  • Marktwachstumsprojekte und -phasen

 

Art der Beteiligung

  • echte stille Beteiligung
  • in Ausnahmefällen auch unechte stille Beteiligung oder Kommanditanteil

 

Höhe der Beteiligung

  • Untergrenze: € 75.000,--
  • Obergrenze: € 500.000,--

 

Dauer der Beteiligung

  • Laufzeit individuell zu vereinbaren
  • mindestens 10 Jahre, höchstens 15 Jahre
  • individuell vereinbarte Abschichtungsstufen

 

Kosten der Beteiligung

a) Allgemeine Gebühren:

  • einmalige Bearbeitungsgebühr: Bewilligung: 1,0 %, mindestens € 1.500,--
    Abweisung: € 500,-- 
  • Änderungsgebühr: € 150,--
  • Verwaltungskostenbeitrag: € 220,--
 

b) Ergebnisabhängige Kosten:

  • Ergebnisdefinition:
  +/- EGT vor Normal-AfA, ESt/KöSt 

+ Hinzurechnung allfällige vertragswidrige Bezüge

 
  • Jahresgewinnanteil:
 

a) gem. Beteiligungsrelation (BR)

b) Oberbegrenzung pro Nominale bei Beteiligungsrelation:

1 - 33,9 %:  5,0 %
34 - 66,9 %: 7,0 %
67 - 100 %: 9,0 %

 

 


  • Jahresverlustanteile:
  a) gem. Beteiligungsrelation (BR)
b) Begrenzung je nach Laufzeit zw. 6,67 % u. 10,0 % (100/Lfz. in Jahren)
 

 

c) Sonstige Kosten:

  • Mindestverzinsung p.a.:
 

3-Mon-Euribor + 1,0 % p.a. dek.
(gewichteter Durchschnitt p.a.)

 
  • Abschichtungsagio:
  ein Jahresgewinnanteil (je nach Beteiligungsrealtion: 5,0 %, 7,0 % oder 9,0 %)  
  • Zusatzagio:
  bei vorzeitiger Aufkündigung: 2,0 % p.a. für den Zeitraum von der vorzeitigen Abschichtung bis zum vereinbarten Tilgungsende  

 

 

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