Standardbeteiligungen
(Kurzfassung der Richtlinien)
Beteiligungsnehmer
- kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Voraussetzungen
- fachliche und kaufmännische Qualifikation der Unternehmensführung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Ausgeschlossen sind
- Sanierungsfinanzierungen
- Unternehmen mit ungünstiger Kapitalstruktur durch ungerechtfertigte Kapitalentnahmen oder Kapitalausschüttungen
Zweck und Zweckbindung
Eine Beteiligung der UBG optimiert das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital und festigt das Unternehmen langfristig.
Zweckgebunden für
- wesentliche Strukturverbesserungen
- innovative Entwicklungen
- Betriebsgründungen und -übernahmen
- Marktwachstumsprojekte und -phasen
Art der Beteiligung
- echte stille Beteiligung
- in Ausnahmefällen auch unechte stille Beteiligung oder Kommanditanteil
Höhe der Beteiligung
- Untergrenze: € 75.000,--
- Obergrenze: € 500.000,--
Dauer der Beteiligung
- Laufzeit individuell zu vereinbaren
- mindestens 10 Jahre, höchstens 15 Jahre
- individuell vereinbarte Abschichtungsstufen
Kosten der Beteiligung
a) Allgemeine Gebühren:
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b) Ergebnisabhängige Kosten:
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+/- EGT vor Normal-AfA, ESt/KöSt
+ Hinzurechnung allfällige vertragswidrige Bezüge |
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a) gem. Beteiligungsrelation (BR) b) Oberbegrenzung pro Nominale bei Beteiligungsrelation:
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a) gem. Beteiligungsrelation (BR) b) Begrenzung je nach Laufzeit zw. 6,67 % u. 10,0 % (100/Lfz. in Jahren) |
c) Sonstige Kosten:
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3-Mon-Euribor + 1,0 % p.a. dek. |
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ein Jahresgewinnanteil (je nach Beteiligungsrealtion: 5,0 %, 7,0 % oder 9,0 %) | |||
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bei vorzeitiger Aufkündigung: 2,0 % p.a. für den Zeitraum von der vorzeitigen Abschichtung bis zum vereinbarten Tilgungsende |






