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Hilfreiche Stellen für Fragen zur Corona-Krise

Infos zu Hilfspaketen aufgrund von Coronavirus

Die Wirtschaftskammer informiert im Web laufend über alle derzeitigen Unterstützungsleistungen der Wirtschaftskammer, des Landes und der Sozialpartner. Hier finden Sie auch die aktuellen Eckpunkte und Formulare für das neue Corona-Kurzarbeitsmodell. Diese Seite wird laufend aktualisiert. 

Finanzamt

Zahlungsaufschub beim Finanzamt
Unternehmen, denen es nicht möglich ist, fällige Abgaben sofort oder auf einmal zu entrichten, können beim Finanzamt um Zahlungsaufschub ansuchen. Für ein positives erfolgreiches Ansuchen müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Österreichische Gesundheitskasse

Zahlungs­erleichterungen bei der Öster­reichischen Gesund­heits­kasse (ehem. Gebiets­kranken­kasse):
Bei kurzfristigen Liquiditäts­eng­pässen aufgrund von Aus­wirkungen durch den Corona-Virus besteht bei der ÖGK die Möglich­keit von Zahlungs­erleichterungen (Raten, Stundungen). Ebenfalls möglich ist das Aussetzen von Exekutions- oder Insolvenz­anträgen, sowie eine Nach­sicht bei Säumnis­zuschlägen, wenn die Beitrags­schuld bzw. Säumnis in Zusammen­hang mit Aus­wirkungen des Corona-Virus auf die Liquidität des Dienst­gebers stehen. Voraus­setzung für alle diese Erleichterungen sind entsprechende Anträge an die ÖGK.

Sozialversicherung der Selbständigen / SVS

Ratenzahlung/Stundungen der Beiträge der SVS (vormals SVA):
Alle SVS-Versicherten, die durch den Coronavirus mit finanziellen Einbußen rechnen oder durch Erkrankung bzw. Quarantäne betroffen sind, erhalten von der SVS folgende Unterstützungen:

• Stundung der Beiträge

• Ratenzahlung der Beiträge

• Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage

• Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen

Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden.

Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann online mit diesem Formular erfolgen.

Die SVS-Kundenberater stehen telefonisch unter 050 808 808 zur Verfügung 

Finanzministerium

Online-Formular des Finanzministeriums für steuerliche Erleichterungen 
Das Finanzministerium bietet als Maßnahme für die vom Coronavirus betroffenen Unternehmen ein kombiniertes Formular an, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen auf einmal zu beantragen sind. Damit soll die Liquidität der Unternehmen gesichert werden. Beantragt werden können die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null, der Entfall von Anspruchszinsen für Nachforderung aus Steuerbescheiden, spätere Zahlungen bzw. Ratenzahlungen, der Verzicht oder die Senkung von Säumniszuschlägen. Das Formular kann dann an corona@bmf.gv.at geschickt oder über FinanzOnline hochgeladen werden. Für Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 233 oder bmf.gv.at/corona zur Verfügung.

https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

aws-Überbrückungsgarantien/Hilfsfonds

Für von der Corona-Virus-Krise betroffene Unternehmen stehen überdies Garantien für Überbrückungskredite für KMU bereit. Unternehmen aus Gewerbe und Industrie werden dabei bei Betriebsmittelkrediten mit bis zu einer 100-prozentigen Garantie unterstützt. Die Abwicklung erfolgt über das aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH).

Finanzierungspartner

Kooperationspartner

Gründer­service der Wirtschafts­kammer OÖ

Förder­datenbank der Wirtschafts­kammer

Business Upper Austria - Oö. Wirtschafts­agentur

Tech2b GmbH

Förderpartner

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