Hilfreiche Stellen für Fragen zur Corona-Krise
Infos zu Hilfspaketen aufgrund von Coronavirus
Die Wirtschaftskammer informiert im Web laufend über alle derzeitigen Unterstützungsleistungen der Wirtschaftskammer, des Landes und der Sozialpartner. Hier finden Sie auch die aktuellen Eckpunkte und Formulare für das neue Corona-Kurzarbeitsmodell. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Finanzamt
Zahlungsaufschub beim Finanzamt
Unternehmen, denen es nicht möglich ist, fällige Abgaben sofort oder auf einmal zu entrichten, können beim Finanzamt um Zahlungsaufschub ansuchen. Für ein positives erfolgreiches Ansuchen müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Österreichische Gesundheitskasse
Zahlungserleichterungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ehem. Gebietskrankenkasse):
Bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen aufgrund von Auswirkungen durch den Corona-Virus besteht bei der ÖGK die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen (Raten, Stundungen). Ebenfalls möglich ist das Aussetzen von Exekutions- oder Insolvenzanträgen, sowie eine Nachsicht bei Säumniszuschlägen, wenn die Beitragsschuld bzw. Säumnis in Zusammenhang mit Auswirkungen des Corona-Virus auf die Liquidität des Dienstgebers stehen. Voraussetzung für alle diese Erleichterungen sind entsprechende Anträge an die ÖGK.
Sozialversicherung der Selbständigen / SVS
Ratenzahlung/Stundungen der Beiträge der SVS (vormals SVA):
Alle SVS-Versicherten, die durch den Coronavirus mit finanziellen Einbußen rechnen oder durch Erkrankung bzw. Quarantäne betroffen sind, erhalten von der SVS folgende Unterstützungen:
• Stundung der Beiträge
• Ratenzahlung der Beiträge
• Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
• Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden.
Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann online mit diesem Formular erfolgen.
Die SVS-Kundenberater stehen telefonisch unter 050 808 808 zur Verfügung
Finanzministerium
Online-Formular des Finanzministeriums für steuerliche Erleichterungen
Das Finanzministerium bietet als Maßnahme für die vom Coronavirus betroffenen Unternehmen ein kombiniertes Formular an, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen auf einmal zu beantragen sind. Damit soll die Liquidität der Unternehmen gesichert werden. Beantragt werden können die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null, der Entfall von Anspruchszinsen für Nachforderung aus Steuerbescheiden, spätere Zahlungen bzw. Ratenzahlungen, der Verzicht oder die Senkung von Säumniszuschlägen. Das Formular kann dann an corona@bmf.gv.at geschickt oder über FinanzOnline hochgeladen werden. Für Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 233 oder bmf.gv.at/corona zur Verfügung.
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html
aws-Überbrückungsgarantien/Hilfsfonds
Für von der Corona-Virus-Krise betroffene Unternehmen stehen überdies Garantien für Überbrückungskredite für KMU bereit. Unternehmen aus Gewerbe und Industrie werden dabei bei Betriebsmittelkrediten mit bis zu einer 100-prozentigen Garantie unterstützt. Die Abwicklung erfolgt über das aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH).