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Die Konsolidierungsbürgschaft der KGG

Ein Konsolidierungs­kredit wird einem Unter­nehmen zur Deckung eines zu­sätzlichen Finan­zierungs­bedarfes wäh­rend der Kon­soli­dierungs­phase neu ein­geräumt – wir besichern diesen mit einer Ausfall­haftung von bis zu 80 Pro­zent des Kredit­betrages.

Schematische Darstellung der KGG UBG Konsolidierungsbürgschaft

Zielgruppe
Kleine gewerbliche Unter­nehmen, die un­verschuldet in wirtschaft­liche Schwierig­keiten geraten sind und mind. seit 3 Jahren bestehen.

Voraussetzungen
Das Unter­nehmen hat einen zu­sätzlichen Finan­zierungsbedarf, der ohne begleitende Maß­nahmen nicht gedeckt werden kann und ist bereit, gemein­sam mit einem externen Berater ein von der KGG akzeptiertes Kon­solidierungs­konzept umzusetzen. Mittels dieser Maß­nahmen muss eine Über­windung der wirt­schaft­lichen Schwierigkeiten realis­tisch mög­lich sein.

Verwendungszweck
Die Kredit­verwendung ist für die im Kon­solidierungs­kon­zept fest­gelegten Maß­nahmen zweck­gebunden: Diese können Betriebs­mittel, ma­terielle und imma­terielle Investi­tionen, Bank­garantien oder Finan­zierungen von Sanierungs­quoten sein.

Ausschlussgründe
Nicht verbürgbar sind: Umschuldungs­kredite, außer bei gleich­zeitigem, teil­weisem Kredit­nachlass und be­stehende Kre­dite. Zudem dürfen keine Kapazitäts­aufstockungen wäh­rend der Kon­soli­dierungs­phase vor­genommen werden.

Durch die Über­nahme eines Mit­bewerbers ergab sich ein nicht vorher­sehbarer Re­investitions­bedarf. Ver­schlimmert hat sich die Lage auch, weil die Organisations­struktur an die geänderten Ver­hältnisse zu spät an­gepasst wurde. Das Unter­nehmen hatte daher mit einem massiven Liquiditäts­engpass zu kämpfen.

Mittelverwendung 300
Finanzierung der Restrukturierungsmaßnahmen 250
Investitionen 50
Mittelherkunft 300
Abstattungskredit 250*
Abstattungskredit 50


Durch die Ein­bindung eines Unter­nehmens­beraters wurden die Krisen­ursachen ana­lysiert und detaillierte Maß­nahmen zur Re­strukturierung er­arbeitet und um­gesetzt. Diese Phase hat gut drei Jahre in Anspruch ge­nommen. Heute kann die Kon­soli­dierung als gelungen bezeichnet werden. Das Unter­nehmen hat die Pro­bleme be­wältigt und ist wieder erfolg­reich wie zuvor.

(*Mit Konsolidierungsbürgschaft) Dem oben dargestellten Beispiel liegt ein realer Förderungsantrag zugrunde.  Es wurden jedoch Parameter zur besseren Veranschaulichung verändert.

Downloads

Konsolidierungsbürgschaft
  • Produktblatt Konsolidierungsbürgschaft
  • Leitlinien 2014/C 249/01
  • Konsolidierungsleitfaden
  • Richtlinie Bürgschaft
  • Anlage I: Definition KMU
  • Anlage II: Allgemeine Förderrichtlinien Land OÖ
  • Antragsformular Konsolidierungsbürgschaft

Fragen und Antworten

Konsolidierungsbürgschaft

Zu den FAQ

Ansprechpartner

Mag. Dagmar Doppler, KGG UBG Prokuristin und Referentin

Mag. Dagmar Doppler

Pro­ku­ristin / Re­feren­tin

doppler(at)­kgg-ubg.at​​​​​​​
+43 (732) 777800-24
+43 (664) 88278516

Silvia Niedermair

Re­feren­tin

niedermair​​​​​​​(at)­kgg-ubg.at​​​​​​​
+43 (732) 777800-25
+43 (664) 88278520

Finanzierungspartner

Kooperationspartner

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Business Upper Austria - Oö. Wirtschafts­agentur

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