KGG:
Wir senken mit Jänner 2018 die Bürgschaftsprovision bei Neuanträgen. Statt bisher 0,5 % sind bei guter Bonität nun 0,25 % möglich. Auch in den Folgejahren wird die Bürgschaftsprovision anhand der aktuellen Bonität des Unternehmens festgelegt und kann zwischen 0,25 % und 1,5 % p.a. liegen.
UBG:
Die Beteiligungsuntergrenze wird von € 75.000 auf € 50.000 gesenkt
Die Mindestlaufzeit beträgt nun 5 Jahre (früher 10 Jahre) – die Höchstlaufzeit bleibt unverändert mit 15 Jahren
Der Gewinnanteil wird neu geregelt mit 3 % bis 9 %, je nach Beteiligungsrelation (=Verhältnis zwischen UBG-Beteiligung und Eigenkapital des Unternehmens)
Bei Kombination einer UBG-Beteiligung mit einer KGG-Bürgschaft wird die Mindestbearbeitungsgebühr von € 500,00 (für die Bürgschaft) auf das Bearbeitungsentgelt der Beteiligung angerechnet