KGG:

Wir senken mit Jänner 2018 die Bürgschafts­­provision bei Neuanträgen. Statt bisher 0,5 % sind bei guter Bonität nun 0,25 % möglich. Auch in den Folge­jahren wird die Bürg­schafts­pro­vi­sion anhand der aktuellen Bonität des Unternehmens fest­gelegt und kann zwischen 0,25 % und 1,5 % p.a. liegen.

UBG:

Die Beteiligungsuntergrenze wird von € 75.000 auf € 50.000 gesenkt

Die Mindestlaufzeit beträgt nun 5 Jahre (früher 10 Jahre) – die Höchstlaufzeit bleibt unverändert mit 15 Jahren

Der Gewinnanteil wird neu geregelt mit 3 % bis 9 %, je nach Beteiligungsrelation (=Verhältnis zwischen UBG-Beteiligung und Eigenkapital des Unternehmens)

Bei Kombination einer UBG-Beteiligung mit einer KGG-Bürgschaft wird die Mindestbearbeitungsgebühr von € 500,00 (für die Bürgschaft) auf das Bearbeitungsentgelt der Beteiligung angerechnet